So funktioniert die PKV.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
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Ist doch wahr! Oder doch nicht?
Um die private und gesetzliche Krankenversicherung ranken sich so einige Mythen. Wir stellen die sechs prominentesten vor und schauen uns die Faktenlage an.
Das stimmt nur, ...
• wenn ich keinen Wert auf besonders hochwertige Leistungen im Krankheitsfall lege und mir der Einsatz meines Budgets dabei egal ist.
• wenn ich kein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung meiner persönlichen Gesundheitsabsicherung haben möchte.
• wenn ich mir bewusst bin, dass der Rahmen der „Sicherheit“ jederzeit vom Gesetzgeber beeinflusst werden kann.
Fakt ist aber:
Die GKV-Leistungen werden im Sozialgesetz geregelt.
• Jederzeit sind Einschränkungen im Versicherungsschutz möglich und bereits geschehen (z.B. bei Brille und Zahnersatz).
• Der Versicherte hat keinen Einfluss auf seine Absicherung.
Es gilt für alle Leistungen der Kassen das „Wirtschaftlichkeitsgebot“. Alle Leistungen der Kassen dürfen nur „ausreichend“, „zweckmäßig“ und „wirtschaftlich“ sein.
Die Kassen kürzen Leistungen aufgrund des bestehenden Vertragsverhältnisses beim Arzt.
• Der Kunde bekommt bestimmte Leistungen erst gar nicht verordnet.
• Top-Ärzte haben oft keine Kassenzulassung mehr.
Das stimmt nur, ...
• wenn ich 55 Jahre oder älter bin und in den vergangenen fünf Jahren nicht gesetzlich krankenversichert war und davon mehr als zweieinhalb Jahre versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig war.
• wenn mir, nachdem ich jahrzehntelang Beiträge in der PKV gespart habe, im Alter einfällt, mich wegen der niedrigen gesetzlichen Rente „gesetzlich“ zu versichern.
Fakt ist aber:
Wenn man sich bewusst für die PKV entscheidet, gibt es keinen Grund, zurück zu wollen.
• Von den Top-Leistungen profitiert man am ehesten, wenn man älter ist.
• Mit einer vernünftigen Beratung, inklusive Beitragsentlastungskomponente und BEG-Absetzbarkeit, ist man im Alter auch finanziell auf der sicheren Seite.
• Wenn man finanziell nicht in der Lage sein sollte, seine Beiträge auch im Alter zu bezahlen, gibt es verschiedene Sicherungssysteme: Basistarif, Standardtarif (bis 2009) usw.
Das stimmt nur, ...
• wenn sich die Kosten für Medizin weiter nach oben entwickeln.
• wenn sich die Leistungsausgaben für medizinischen Fortschritt durch neue Behandlungsmethoden weiter erhöhen.
• wenn wir weiterhin mit jedem Atemzug ein wenig älter werden als geplant.
Fakt ist aber:
• Wenn sich die medizinischen Kosten weiter nach oben entwickeln, kann man dem entgegenwirken.
• Wenn sich unsere Leistungsausgaben erhöhen, bedeutet das die Teilnahme an neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie die Verfügbarkeit von neuen Medikamenten.
• Wenn wir immer älter werden, wird die „Sterbetafel“ angepasst, weil wir alle im Durchschnitt länger leben. Und das TOP versorgt. Gerade auch im Alter, denn da ist das wichtig!
• Wenn die Beiträge möglicherweise tatsächlich steigen, führt dies auch dazu, dass sich die Alterungsrückstellungen erhöhen.
Was stimmt:
• Kosten für z.B. Arztbehandlungen und Medikamente müssen Sie in der Regel vorstrecken.
• Damit Sie Ihr Geld wiederbekommen, reichen Sie die Rechnungen im Anschluss bei uns ein.
Fakt ist aber:
• Zum einen bieten viele Arztpraxen und Abrechnungsstellen ein Zahlungsziel von 30 Tagen an – genug Zeit für die Erstattung der Kosten durch uns an Sie.
• Zum anderen können stationäre Krankenhausaufenthalte auch direkt abgerechnet werden. Voraussetzung für eine Direktabrechnung ist, dass das Krankenhaus am sogenannten Klinik-Card-Verfahren teilnimmt. In diesem Fall legen Sie einfach Ihre Card für Privatversicherte im Krankenhaus vor und dieses rechnet direkt mit uns ab.
Das stimmt nur, ...
• wenn man nicht oder falsch beraten wird.
• wenn die Ersparnis zur GKV nicht zur Beitragssenkung im Alter eingesetzt wird.
• wenn man nicht weiß, dass es zahlreiche gesetzliche Sicherungssysteme gibt, die einen im Zweifel immer auffangen.
Fakt ist aber:
Beitragsreduzierung durch:
• Wegfall 10%iger gesetzlicher Zuschlag
• Wegfall Krankentagegeld
• Beitragsentlastungskomponente
Weitere Beitragssenkung durch:
• Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV)
• Tarifwechselmöglichkeiten mit Alterungsrückstellungen
• Wechsel in Basistarif
• Keine Verbeitragung der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
• Zukunftssichere Top-Leistung sichert beste Gesundheitserhaltung, wenn es drauf ankommt – wenn wir alt sind!
Das stimmt nur, ...
• wenn das Kind nicht über ein Elternteil familienversichert werden MUSS oder kann.
Fakt ist aber:
Kinder sind genauso gut versichert wie Mama und Papa. Ein Kind kann, wenn es bestimmte Voraussetzungen erfüllt, in die PKV eines Elternteils (gegen entsprechenden Beitrag). Hiermit ist das Kind hervorragend versorgt und hat im Fall der Fälle Zugang zu allen relevanten Spezialisten.
Kinder sind gegen Beitrag privat zu versichern, wenn:
1. mindestens ein Elternteil privat versichert ist.
2. das Bruttoeinkommen des PKV-Versicherten höher als das des gesetzlich Versicherten ist.
3. das Einkommen des Privatversicherten über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt.
Was macht die PKV aus? Und worin unterscheidet sie sich zur GKV?
10 Fragen - 10 Antworten.
Hinweis zur Beitragsanpassung:
Diese gibt es nicht nur in der PKV, sondern auch regelmäßig in der GKV – hier merkt es nur niemand.
*Ausnahme:
Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der GesundheitVARIO-Vorsorgegutscheine werden bei der Selbstbeteiligung nicht berücksichtigt und zählen nicht als Leistungen, die der BRE schaden.
Für unsere private Krankenversicherung sprechen 10 gute Gründe:
Weitere Fragen rund um die PKV, die häufig gestellt werden?
Wir geben die Antworten.
Der Beitrag einer PKV orientiert sich am Alter und am Gesundheitszustand der versicherten Person beim Vertragsabschluss sowie am gewählten Tarif (Leistungsumfang). Nachträglich eintretende Erkrankungen und Unfälle sind ohne Mehrbeitrag mitversichert.
Auch private Krankenversicherungen müssen bei steigenden Gesundheitskosten das Gleichgewicht zwischen Leistungsausgaben und Beitragsausgaben halten. Deshalb kann es im Laufe der Zeit zu Beitragsanpassungen kommen. Im Gegenzug sind Leistungskürzungen ausgeschlossen und der Versicherungsschutz ein Leben lang garantiert.
Die PKV stützt sich auf ein Kapitaldeckungsverfahren. Die Beiträge der Versichertengemeinschaft werden für jeden Jahrgang kalkuliert. Nach dem Äquivalenzprinzip decken sie sich mit den vertraglichen Leistungen über die gesamte Versicherungsdauer – so finanziert jeder Jahrgang seinen Leistungsbedarf selbst.
Da die Krankheitskosten mit zunehmendem Alter steigen, müssen die Beiträge zunächst höher als die kalkulierten Kosten sein. Die Differenz wird verzinslich angesammelt und für den späteren Bedarf im Alter zurückgestellt (Alterungsrückstellung).
In der PKV hängt der Leistungsumfang vom jeweils gewählten Tarif ab. Weder der Gesetzgeber noch der private Krankenversicherer als Ihr Vertragspartner können durch Leistungskürzungen nach Vertragsschluss gegen Ihre Interessen als Versicherungsnehmer handeln.
Wer Arbeitslosengeld bezieht und jünger als 55 Jahre ist, wird in der Regel automatisch gesetzlich krankenversichert.
Sie können sich von der Pflicht befreien lassen, wenn Sie mindestens fünf Jahre privat versichert waren und privat versichert bleiben möchten. In diesem Fall übernimmt die Agentur für Arbeit einen Zuschuss zu den Beiträgen – bis zur Höhe der Kosten, die für die gesetzliche Krankenversicherung anfallen würden.
Die PKV enthält für Ihre Absicherung im Alter folgende Maßnahmen:
Zusätzlich zu den gesetzlichen Maßnahmen bietet die PKV flexible Lösungen zur Beitragsentlastung im Alter. Diese können durch den Arbeitgeber bezuschusst werden.
Grundsätzlich gilt für die PKV: Altersbedingte Leistungskürzungen kennt der deutsche PKV-Markt nicht.

Wir haben die Historie für Sie zusammengestellt.

Für die Aufnahme in die PKV ist eine Gesundheitsprüfung nötig, da die Beiträge risikoäquivalent kalkuliert werden müssen.
Große „Spielverderber“ beim Wechsel in die PKV können also individuelle Gesundheitsbeeinträchtigungen wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) sein. Warum? Die Verläufe sind nicht kalkulierbar.
Liegt kein „Spielverderber“ vor, KANN ein Wechsel super funktionieren.