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Private Kranken­ver­si­che­rung einfach erklärt

Private Kranken­ver­si­che­rung einfach erklärt

So funktioniert die PKV.

 

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Passgenaue Absicherung
  • Kürzere Wartezeiten und schneller zum Facharzt
  • Attraktive Zusatzleistungen
  • Mit Beitragsrückerstattung
  • Bestmögliche medizinische Versorgung durch Spezialisten
  • Selbstbeteiligung lässt sich flexibel gestalten
  • Zu bestimmten Anlässen Anpassung des Versicherungsschutzes ohne Gesundheitsprüfung
  • Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie Behandlung durch den Privatarzt (Chef- oder Oberarzt)

Sechs Mythen. Aber noch mehr gute Argumente dagegen.

Ist doch wahr! Oder doch nicht?
Um die private und gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung ranken sich so einige Mythen. Wir stellen die sechs prominentesten vor und schauen uns die Faktenlage an.

Mythos #1: „Die GKV bietet mir mehr Sicherheit.“

Das stimmt nur, ...
• wenn ich keinen Wert auf besonders hochwertige Leistungen im Krankheitsfall lege und mir der Einsatz meines Budgets dabei egal ist.
• wenn ich kein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung meiner persönlichen Gesundheitsabsicherung haben möchte.
• wenn ich mir bewusst bin, dass der Rahmen der „Sicherheit“ jederzeit vom Gesetzgeber beeinflusst werden kann.

Fakt ist aber:
Die GKV-Leistungen werden im Sozialgesetz geregelt.
• Jederzeit sind Einschränkungen im Versicherungsschutz möglich und bereits geschehen (z.B. bei Brille und Zahnersatz).
• Der Versicherte hat keinen Einfluss auf seine Absicherung.

Es gilt für alle Leistungen der Kassen das „Wirtschaftlichkeitsgebot“. Alle Leistungen der Kassen dürfen nur „ausreichend“, „zweckmäßig“ und „wirtschaftlich“ sein.

Die Kassen kürzen Leistungen aufgrund des bestehenden Vertragsverhältnisses beim Arzt.
• Der Kunde bekommt bestimmte Leistungen erst gar nicht verordnet.
• Top-Ärzte haben oft keine Kassenzulassung mehr.

Mythos #2: „Man kommt nie wieder zurück in die GKV.“

Das stimmt nur, ...
• wenn ich 55 Jahre oder älter bin und in den vergangenen fünf Jahren nicht gesetzlich krankenversichert war und davon mehr als zweieinhalb Jahre versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig war.
• wenn mir, nachdem ich jahrzehntelang Beiträge in der PKV gespart habe, im Alter einfällt, mich wegen der niedrigen gesetzlichen Rente „gesetzlich“ zu ver­sichern.

Fakt ist aber:
Wenn man sich bewusst für die PKV entscheidet, gibt es keinen Grund, zurück zu wollen.
• Von den Top-Leistungen profitiert man am ehesten, wenn man älter ist.
• Mit einer vernünftigen Beratung, inklusive Beitragsentlastungskomponente und BEG-Absetzbarkeit, ist man im Alter auch finanziell auf der sicheren Seite.
• Wenn man finanziell nicht in der Lage sein sollte, seine Beiträge auch im Alter zu bezahlen, gibt es verschiedene Sicherungssysteme: Basistarif, Standardtarif (bis 2009) usw.

Mythos #3: „Die Beiträge steigen jährlich an.“

Das stimmt nur, ...
• wenn sich die Kosten für Medizin weiter nach oben entwickeln.
• wenn sich die Leistungsausgaben für medizinischen Fortschritt durch neue Behandlungsmethoden weiter erhöhen.
• wenn wir weiterhin mit jedem Atemzug ein wenig älter werden als geplant.

Fakt ist aber:
• Wenn sich die medizinischen Kosten weiter nach oben entwickeln, kann man dem entgegenwirken.
• Wenn sich unsere Leistungsausgaben erhöhen, bedeutet das die Teilnahme an neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie die Verfügbarkeit von neuen Medikamenten.
• Wenn wir immer älter werden, wird die „Sterbetafel“ angepasst, weil wir alle im Durchschnitt länger leben. Und das TOP versorgt. Gerade auch im Alter, denn da ist das wichtig!
• Wenn die Beiträge möglicherweise tatsächlich steigen, führt dies auch dazu, dass sich die Alterungsrückstellungen erhöhen.

Mythos #4: „Man muss jede Rechnung vorstrecken.“

Was stimmt:
• Kosten für z.B. Arztbehandlungen und Medikamente müssen Sie in der Regel vorstrecken.
• Damit Sie Ihr Geld wiederbekommen, reichen Sie die Rechnungen im Anschluss bei uns ein.

Fakt ist aber:
• Zum einen bieten viele Arztpraxen und Abrechnungsstellen ein Zahlungsziel von 30 Tagen an – genug Zeit für die Erstattung der Kosten durch uns an Sie.
• Zum anderen können stationäre Krankenhausaufenthalte auch direkt abgerechnet werden. Voraussetzung für eine Direktabrechnung ist, dass das Krankenhaus am sogenannten Klinik-Card-Verfahren teilnimmt. In diesem Fall legen Sie einfach Ihre Card für Privatversicherte im Krankenhaus vor und dieses rechnet direkt mit uns ab.

Mythos #5: „Die PKV wird im Alter unbezahlbar.“

Das stimmt nur, ...
• wenn man nicht oder falsch beraten wird.
• wenn die Ersparnis zur GKV nicht zur Beitragssenkung im Alter eingesetzt wird.
• wenn man nicht weiß, dass es zahlreiche gesetzliche Sicherungssysteme gibt, die einen im Zweifel immer auffangen.

Fakt ist aber:
Beitragsreduzierung durch:
• Wegfall 10%iger gesetzlicher Zuschlag
• Wegfall Krankentagegeld
• Beitragsentlastungskomponente
Weitere Beitragssenkung durch:
• Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV)
• Tarifwechselmöglichkeiten mit Alterungsrückstellungen
• Wechsel in Basistarif
• Keine Verbeitragung der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
• Zukunftssichere Top-Leistung sichert beste Gesundheitserhaltung, wenn es drauf ankommt – wenn wir alt sind!

Mythos #6: „Kinder kosten noch einmal extra.“

Das stimmt nur, ...
• wenn das Kind nicht über ein Elternteil familienversichert werden MUSS oder kann.

Fakt ist aber:
Kinder sind genauso gut versichert wie Mama und Papa. Ein Kind kann, wenn es bestimmte Voraussetzungen erfüllt, in die PKV eines Elternteils (gegen entsprechenden Beitrag). Hiermit ist das Kind hervorragend versorgt und hat im Fall der Fälle Zugang zu allen relevanten Spezialisten.

Kinder sind gegen Beitrag privat zu ver­sichern, wenn:
1. mindestens ein Elternteil privat versichert ist.
2. das Bruttoeinkommen des PKV-Versicherten höher als das des gesetzlich Versicherten ist.
3. das Einkommen des Privatversicherten über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt.


Lassen Sie uns ver­gleichen: PKV vs. GKV

Was macht die PKV aus? Und worin unterscheidet sie sich zur GKV?
10 Fragen - 10 Antworten.

1 | Was unterscheidet die PKV von der GKV?

  • Die flexible und individuelle Vertragsgestaltung. Ihr Kunde entscheidet über seinen Versicherungsschutz und stellt sich sein Wunschpaket für die Gesundheitsversorgung zusammen. Dazu gehört auch, dass er über die Höhe seiner Selbstbeteiligung entscheidet und sich sein Einkommen durch optimales Krankentagegeld auch bei langer Krankheit sichert.
  • Ganz wichtig: So wie sich das Leben verändert, so lässt sich der Versicherungsschutz gestalten, weil er sich an die jeweilige Lebensphase anpasst.
  • Ihr Kunde und sein Arzt entscheiden über eine Behandlung im Rahmen der medizinischen Notwendigkeit – und nicht aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Eine Premiumbehandlung mit kurzen Wartezeiten, moderner Medizin und freier Arztwahl: Das sind Kenn­zeichen der PKV.
  • Ihr Kunde kann sich auf eine lebenslange Leistungsgarantie verlassen. Denn wir haben mit ihm einen Vertrag, den wir erfüllen.
  • Wenn wir für Ihren Kunden keine Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit erbringen müssen, erhält er eine Beitragsrückerstattung. Und natürlich übernehmen wir die Kosten von Vorsorgeleistungen. Denn die Gesundheit Ihrer Kunden ist für uns das Wichtigste.

2 | Wer kann sich eigentlich privat krankenver­sichern?

  • Vereinfacht gesagt sind das alle, die nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen:
    • Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze. Diese bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung liegt 2025 bei 73.800 Euro im Jahr.
    • Selbstständige
    • Freiberufler (z.B. Anwälte und Steuerberater)
    • Beamte oder andere Per­sonen mit Anspruch auf Beihilfe
  • Das sind aber nur die rechtlichen Fakten. Der Tarif GesundheitVARIO wurde für Menschen gemacht, die ...
    … ein großes Interesse an guten Leistungen haben.
    … sich wün­schen, oberhalb der Grundversorgung behandelt zu werden.
    … ihren Versicherungsschutz individuell und flexibel gestalten möchten.

3 | Wie berechnen sich die Beiträge der PKV?

  • Der Beitrag einer privaten Kranken­ver­si­che­rung orientiert sich am Alter und am Gesundheitszustand der versicherten Person beim Vertragsabschluss sowie am gewählten Tarif (Leistungsumfang). Nachträglich eintretende Erkrankungen und Unfälle sind ohne Mehrbeitrag mitversichert.
  • Auch private Kranken­ver­si­che­rungen müssen bei steigenden Gesundheitskosten das Gleichgewicht zwischen Leistungsausgaben und Beitragsausgaben halten. Deshalb kann es im Lauf der Zeit zu Beitragsanpassungen kommen. Im Gegenzug sind Leistungskürzungen ausgeschlossen, der Versicherungsschutz ist ein Leben lang garantiert. Bei Bedarf lassen sich mit GesundheitVARIO Leistungen anpassen oder notfalls ein Sozialtarif in Anspruch nehmen.
  • In der PKV hängt der Leistungsumfang vom jeweils gewählten Tarif ab. Weder der Gesetzgeber noch der private Krankenversicherer als Vertragspartner können durch Leistungskürzungen nach Vertragsschluss gegen die Interessen der Versicherungsnehmer handeln.

4 | Wie finanziert sich die PKV?

  • Die PKV stützt sich auf ein Kapitaldeckungsverfahren. Die Beiträge der Versichertengemeinschaft werden für jeden Jahrgang kalkuliert. Nach dem Äquivalenzprinzip decken sie sich mit den vertraglichen Leistungen über die gesamte Versicherungsdauer – so finanziert jeder Jahrgang seinen Leistungsbedarf selbst.
  • Da die Krankheitskosten mit zunehmendem Alter steigen, müssen die Beiträge zunächst höher als die kalkulierten Kosten sein. Die Differenz wird verzinslich angesammelt und für den späteren Bedarf im Alter zurückgestellt (Alterungsrückstellung).
  • Dieses Modell belastet nicht wie ein Umlageverfahren die jüngeren Jahrgänge, sondern sorgt für eine generationengerechte Finanzierung.

5 | Wie wirken sich die Versicherungsleistungen auf die Beiträge aus?

  • Die privaten Krankenversicherer müssen jährlich der Aufsichtsbehörde und dem unabhängigen Treuhänder eine Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen vorlegen. Liegen die Versicherungsleistungen dabei mehr als 10 Prozent über bzw. unter den kalkulierten Leistungen, müssen die Unternehmen die Beiträge überprüfen und anpassen.
  • Der medizinische Fortschritt, verbesserte Arzneimittel, das Verhalten der Leistungserbringer und der Kunden haben unmittelbaren Einfluss auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und damit auch auf die Höhe der Beiträge.
  • Umso wichtiger ist es, hier auf die Entwicklung der Leistungsausgaben zu achten. Das ist der Grund, warum wir die Kundenrechnungen prüfen. Dabei achten wir auf die medizinische Notwendigkeit, die Einhaltung der Gebührenordnungen und den vereinbarten Versicherungsschutz.
  • Durch aktive Unterstützung, beispielsweise das Gespräch mit dem Arzt und die Abklärung von Leistungsfragen mit uns als Krankenversicherer, können die Kunden und wir gemeinsam Einfluss auf die Beitragsentwicklung nehmen.

Hinweis zur Beitragsanpassung:
Diese gibt es nicht nur in der PKV, sondern auch regelmäßig in der GKV – hier merkt es nur niemand.

  • Die „Beitragsanpassung“ in der GKV trifft die Kunden auf verschiedenste Art:
    • Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze und damit der Beitragsgrundlage
    • Anpassung der Prozentsätze (siehe Zusatzbeitrag bzw. Änderungen bei der paritätischen Finanzierung)
    • Verbeitragung von Einnahmen (z.B. aus einer betrieblichen Alters­vorsorge)
    • Veränderung bei Zuzahlung für Heil- und Hilfsmittel (z.B. Rezeptgebühren, Streichung Brillenleistung, Zahnersatzleistungen etc.)
  • Was ist das Positive?
    Der medizinische Fortschritt sorgt dafür, dass wir länger und fitter leben.

6 | Wie ist das mit der Beitragsrückerstattung?

  • Ihr Kunde kann einen Teil seiner Beiträge zurückbekommen, wenn er im zurückliegenden Kalenderjahr keine* Leistungen beansprucht hat. Entscheidend für die Zuordnung des Kalenderjahres ist das Behandlungs- bzw. Kaufdatum. Im Einzelnen hängt die Beitragsrückerstattung (BRE) immer vom gewählten Tarif ab. Über die aktuelle Höhe entscheidet der Vorstand jedes Jahr neu. Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist bei unserem Tarif „GesundheitVARIO“ einfach und klar geregelt. Je nach Tarif erhalten die Versicherten einen festen Betrag, z.B. bei „GesundheitVARIO 400“ 1.000 € für das vergangene leistungsfreie Jahr. Sie müssen dabei nichts beachten, da die Beitragsrückerstattung automatisch in der zweiten Jahreshälfte ausbezahlt wird.
  • Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
    • Während des gesamten Kalenderjahres muss ein Tarif bestanden haben, für den eine BRE vorgesehen ist und der am 30.06. des folgenden Kalenderjahres noch besteht.
    • Für Kosten, die im abgelaufenen Kalenderjahr entstanden sind, dürfen weder tarifliche noch freiwillige Leistungen gezahlt worden sein.
    • Die Beiträge für das betreffende Jahr müssen komplett bezahlt worden sein.

*Ausnahme:
Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der GesundheitVARIO-Vorsorgegutscheine werden bei der Selbstbeteiligung nicht berücksichtigt und zählen nicht als Leistungen, die der BRE schaden.

7 | Wie ist das mit der Beitragszahlung?

  • In der privaten Kranken­ver­si­che­rung sind Beiträge immer im Voraus fällig. In der Regel buchen wir die Beiträge termingerecht vom Konto ab, ohne dass etwas getan werden muss.
  • Die Beiträge zur privaten Kranken­ver­si­che­rung sind arbeitgeberzuschussfähig. Zur Vorlage beim Arbeitgeber erhalten Versicherte jährlich eine Jahresbescheinigung über die arbeitgeberzuschussfähigen Beiträge des abgelaufenen Kalenderjahres.
  • Daneben können Beiträge (unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer oder Selbstständige/Freiberufler handelt) steuerlich geltend gemacht werden. Am Anfang eines jeden Kalenderjahres bekommen die Versicherten von uns eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt über die Höhe der insgesamt im Vorjahr gezahlten Beiträge (steuerliche Absetzbarkeit im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes).
  • Ob Arbeitnehmer oder Selbstständiger/Freiberufler, man trägt seine Beiträge also nicht allein. Damit sichergestellt ist, dass die Finanzämter die Beiträge für die private Kranken-Vollversicherung im Rahmen der Steuererklärung einbeziehen, werden die im vergangenen Jahr bezahlten berücksichtigungsfähigen Beiträge elektronisch gemeldet. Ihr Kunde erhält darüber zu Beginn eines jeden Kalenderjahres einen Meldebeleg. Daneben wird automatisch eine Bescheinigung über die Höhe der insgesamt im Vorjahr gezahlten Beiträge für das Finanzamt erstellt.

8 | Wie ist das denn mit den Behandlungsrechnungen?

  • Anders als in der GKV ist Ihr Kunde als Versicherter nun Vertragspartner des Arztes und erhält für seine Behandlung eine Rechnung. Diese ambulanten Rechnungen des Arztes oder auch die Behandlungskosten durch einen Zahnarzt überweist er an den Leistungserbringer.
  • Im Übrigen zahlen Versicherte die in der Apotheke bezogenen verschriebenen Medikamente etc. selbst.
  • Um diese Kosten erstattet zu bekommen, können Rechnungen und Belege über folgende Wege zugesandt werden:
    • per Post
    • per Mail an kranken-leistung@vkb.de
    • oder am einfachsten über die App „Mein GesundheitsManager“
  • Nach Prüfung der Rechnung zahlen wir die Versicherungsleistung aus – und die Versicherten begleichen dann die Rechnung des Leistungserbringers. Sie müssen also nicht in Vorleistung treten.
  • Im stationären Bereich ist es üblich, dass die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit uns abgerechnet werden. Bei ärztlichen Wahlleistungen sollten Rechnungen bitte umgehend zugesandt werden, damit wir schnell überweisen können.

9 | Wie ist das mit der Pflegepflichtversicherung?

  • Die Pflegepflichtversicherung ist eine Absicherung, die wir als PKV analog der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung leisten. Einziger Unterschied ist hier die Beitragskalkulation. Natürlich setzen wir auch bei der Pflegepflichtversicherung auf das bewährte Kapitaldeckungsverfahren.
  • Die Leistungen im Pflegefall beginnen mit dem Recht auf Unterstützung aus der Pflegepflichtversicherung. In die muss jeder Bürger einzahlen – egal, ob er privat oder gesetzlich versichert ist. Die Höhe der Leistungen der Pflegepflichtversicherung richtet sich nach den derzeit gültigen gesetzlichen Vorgaben und ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad.
  • Die Ermittlung des Hilfebedarfs erfolgt durch einen unabhängigen Gutachter des medizinischen Dienstes der privaten Pflegepflichtversicherung „MEDICPROOF Gesellschaft für medizinische Gutachten mbH“. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen das den Menschen ganzheitlich betrachtende Begutachtungsassessment durch.

10 | Warum bei der Versicherungskammer Bayern privat krankenver­sichern?

Für unsere private Kranken­ver­si­che­rung sprechen 10 gute Gründe:

  1. Die besten Ärzte sind da, wenn es wirklich darauf ankommt – mit der Top-Ärzte-Vermittlung.
  2. Im Notfall kann man auch abends und am Wochenende Hilfe bekommen – durch die 24-Stunden-Telesprechstunde.
  3. Millionen zufriedene Kunden sprechen für Qualität.
  4. Unsere Versicherung hat über 90 Jahre Erfahrung – und ist außerdem noch richtig groß.
  5. Ihre Kunden haben einen Gesundheitspartner fürs Leben!
  6. Hier werden Leistungen nicht nur gedruckt, sondern auch gelebt – mit einem echten Leistungsversprechen.
  7. Ein persönlicher Ansprechpartner ist immer vor Ort.
  8. Man kann seine Kranken­ver­si­che­rung auf jede Lebenssituation flexibel anpassen.
  9. Profis beraten bei Änderungswün­schen.
  10. Die Versicherung geht mit der Zeit – zum Beispiel durch digitale Beratung und Services.

Schon gewusst? Wissenswertes zur PKV

Weitere Fragen rund um die PKV, die häufig gestellt werden?
Wir geben die Antworten.

Wie berechnen sich die Beiträge?

Der Beitrag einer PKV orientiert sich am Alter und am Gesundheitszustand der versicherten Person beim Vertragsabschluss sowie am gewählten Tarif (Leistungsumfang). Nachträglich eintretende Erkrankungen und Unfälle sind ohne Mehrbeitrag mitversichert.

Auch private Kranken­ver­si­che­rungen müssen bei steigenden Gesundheitskosten das Gleichgewicht zwischen Leistungsausgaben und Beitragsausgaben halten. Deshalb kann es im Laufe der Zeit zu Beitragsanpassungen kommen. Im Gegenzug sind Leistungskürzungen ausgeschlossen und der Versicherungsschutz ein Leben lang garantiert.

Wie finanziert sich die PKV?

Die PKV stützt sich auf ein Kapitaldeckungsverfahren. Die Beiträge der Versichertengemeinschaft werden für jeden Jahrgang kalkuliert. Nach dem Äquivalenzprinzip decken sie sich mit den vertraglichen Leistungen über die gesamte Versicherungsdauer – so finanziert jeder Jahrgang seinen Leistungsbedarf selbst.

Da die Krankheitskosten mit zunehmendem Alter steigen, müssen die Beiträge zunächst höher als die kalkulierten Kosten sein. Die Differenz wird verzinslich angesammelt und für den späteren Bedarf im Alter zurückgestellt (Alterungsrückstellung).

Wer legt die Versicherungsleistungen fest?

In der PKV hängt der Leistungsumfang vom jeweils gewählten Tarif ab. Weder der Gesetzgeber noch der private Krankenversicherer als Ihr Vertragspartner können durch Leistungskürzungen nach Vertragsschluss gegen Ihre Interessen als Versicherungsnehmer handeln.

Was passiert mit meiner PKV, wenn ich arbeitslos werde?

Wer Arbeitslosengeld bezieht und jünger als 55 Jahre ist, wird in der Regel automatisch gesetzlich krankenversichert.
Sie können sich von der Pflicht befreien lassen, wenn Sie mindestens fünf Jahre privat versichert waren und privat versichert bleiben möchten. In diesem Fall übernimmt die Agentur für Arbeit einen Zuschuss zu den Beiträgen – bis zur Höhe der Kosten, die für die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung anfallen würden.

Bin ich auch im Alter mit der PKV abgesichert?

Die PKV enthält für Ihre Absicherung im Alter folgende Maßnahmen:

    • Im Beitrag einkalkulierte Alterungsrückstellung
    • Zusatzrückstellung aus der Überschussverwendung (seit 1992)
    • Gesetzlicher Zusatzbeitrag von 10 % (seit 2000)

Zusätzlich zu den gesetzlichen Maßnahmen bietet die PKV flexible Lösungen zur Beitragsentlastung im Alter. Diese können durch den Arbeitgeber bezuschusst werden.
Grundsätzlich gilt für die PKV: Altersbedingte Leistungskürzungen kennt der deutsche PKV-Markt nicht.

Wie haben sich die Beiträge in der PKV und GKV in den letzten 20 Jahren entwickelt?

Wie haben sich die Beiträge in der GKV für Mitglieder mit Verdienst auf Höhe der Beitragsbemessungsgrenze entwickelt?

Wir haben die Historie für Sie zusammengestellt.

„Spielverderber“ - Was ist gesundheitlich gesehen bei einem Wechsel in die PKV zu beachten?

Für die Aufnahme in die PKV ist eine Gesundheitsprüfung nötig, da die Beiträge risikoäquivalent kalkuliert werden müssen.
Große „Spielverderber“ beim Wechsel in die PKV können also individuelle Gesundheitsbeeinträchtigungen wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) sein. Warum? Die Verläufe sind nicht kalkulierbar.
Liegt kein „Spielverderber“ vor, KANN ein Wechsel super funktionieren.



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