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Unsere Vorsorgegutscheine für Sie

Ihr Plus für mehr Gesundheit: Vorsorgeleistungen ohne eine Anrechnung auf den vereinbarten Selbst­behalt

Sie möchten, dass Ihre Gesundheit langfristig gesichert ist – dabei möchten wir Sie als Gesundheitspartner unterstützen. Wir erstatten daher – im Rahmen des Versicherungsschutzes – die Kosten für gezielte Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krank­hei­ten.
Unabhängig davon, stellen wir Ihnen unsere Vorsorgegutscheine zur Verfügung, die es Ihnen ermöglichen, Vorsorgeleistungen ohne eine Anrechnung auf den vereinbarten Selbst­behalt zu genießen.
Zusätzlich führt die Verwendung dieser Gutscheine nicht dazu, dass Sie Ihren Anspruch auf eine mögliche erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung verlieren.

 

So einfach ist es:

  1. Legen Sie den Gutschein Ihrem Arzt vor und besprechen Sie Ihre Vorsorgeuntersuchung (* siehe Hinweis).
  2. Bitten Sie Ihren Arzt, die Angaben zu den jeweiligen Behandlungen zu ergänzen.
    Dies ist sehr wichtig, um eine reibungslose Erstattung sicherzustellen.
  3. Schicken Sie uns zur Abrechnung den Gutschein – ausgefüllt und unterschrieben – zurück.
    Bitte reichen Sie uns in diesem Zusammenhang nicht die Rechnung ein, die Sie zusätzlich von Ihrem Arzt für die Vorsorgeuntersuchung erhalten.

* Hinweis:
Stimmen Sie sich im Vorfeld mit Ihrem Arzt über den Umfang der Untersuchung ab.
Möchten Sie weitere Untersuchungen in Anspruch nehmen, sind diese nicht über diesen Gutschein abrechenbar. Möchten Sie diese in Anspruch nehmen, bitten wir Sie folgendes zu beachten:

  • Die Erstattung erfolgt für diese Untersuchungen im tariflichen Umfang.
  • Daher werden diese auf Ihren vereinbarten Selbst­behalt angerechnet.
  • Diese Erstattung verhindert möglicherweise eine Beitragsrückerstattung.

 

Unsere Vorsorgegutscheine für Sie:



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